
Um Mitglied im DKD werden zu können, muss das Kalibrierlabor im Rahmen einer Akkreditierung seine personelle und messtechnische Kompetenz nachweisen. Es ist dann berechtigt, Kalibrierungen zu den akkreditierten Messgrößen und Messbereichen durchzuführen und in einem DKD Kalibrierschein zu dokumentieren. Dieser DKD Kalibrierschein gilt auf Grund der Akkreditierung und der damit verbundenen Überwachung der Fähigkeiten des Kalibrierlaboratoriums als Nachweis der Rückführbarkeit gemäß ISO 9001.
Die erste Akkreditierung erfolgte 1977 und betraf die Messgröße Kraft.
Die Leiter der DKD Kalibrierlaboratorien erarbeiten in den DKD Fachausschüssen Richtlinien für das Kalibrieren der sie betreffenden Messgrößen und damit zusammenhängende Themenfelder, wie z. B. die Messunsicherheitsbestimmung.