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Akkreditierung

Eine Akkreditierung ist gemäß ISO/IEC 17011:2004 die Bestätigung durch eine dritte Stelle, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.

In Deutschland unterscheidet man zwischen dem gesetzlich geregelten und dem gesetzlich nicht geregelten Bereich der Akkreditierung. Im gesetzlich geregelten Bereich spricht man dann von Benannten Stellen.

Ein Prüf- bzw. Kalibrierlabor ist akkreditiert, wenn es die z. B. Anforderungen des ISO/IEC 17025 Standards erfüllt, der den Qualitätsstandard DIN EN ISO 9001:2000 einschließt und darüber hinausgehende Anforderungen der Akkreditierung enthält. Hierzu wird das Labor durch eine Expertengruppe einer unabhängigen Akkreditierungsstelle gemäß der Norm ISO/IEC 17011 begutachtet und durch meist jährliche Begehungen überwacht.

Im März 1992 wurde der DAR (Deutscher Akkreditierungsrat) gegründet als eine von der deutschen Wirtschaft, dem Bund und den Ländern getragene Arbeitsgemeinschaft.

Akkreditierung - Verweis:

Akkreditierungsrat | DAR

Messtechnik Lexikon