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Akkreditierung

Eine Akkreditierung ist gemäß DIN ISO/IEC 17011:2004 die Bestätigung durch eine dritte Stelle, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.

In Deutschland unterscheidet man zwischen dem gesetzlich geregelten und dem gesetzlich nicht geregelten Bereich der Akkreditierung. Im gesetzlich geregelten Bereich spricht man dann von Benannten Stellen.

Ein Prüf- bzw. Kalibrierlabor ist akkreditiert, wenn es die z. B. Anforderungen des DIN ISO/IEC 17025 Standards erfüllt, der den Qualitätsstandard DIN EN ISO 9001:2008 einschließt und darüber hinausgehende Anforderungen der Akkreditierung enthält. Hierzu wird das Labor durch eine Expertengruppe einer unabhängigen Akkreditierungsstelle gemäß der Norm DIN ISO/IEC 17011 begutachtet und durch meist jährliche Begehungen überwacht.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS die einzige nationale Akkreditierungsstelle, die Akkreditierungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765 / 2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) erteilt. Sie ist laut Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach der Beleihungsverordnung (AkkStelleGBV) dafür beliehen und vertritt auf europäischer und internationaler Ebene das deutsche Akkreditierungswesen.
Weitere Informationen finden Sie unter der DAkkS-Homepage.

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